DSGVO kurz erklärt

DSGVO

DSGVO steht für „Du Spack gehts voll oberpleite“. Ab sofort muss jeder Webseiten -und Shopbetreiber während der gesetzlichen Öffnungszeiten seinen Kopf in eine Guillotine stecken und stündliche ein Foto davon posten.  Aber das ist noch nicht alles. Hier eine Auflistung der wichtigsten Änderungen, die mit der DSGVO am 25. Mai in Kraft treten.

1 – Bankdaten

Webseiten -und Shopbetreiber (des Weiteren „Vollopfer“ genannt) müssen bis zum 25. Mai ihre Bankdaten und Zugang zu allen Vermögenswerten an den E-Mail-Verteiler „abmahnanwaelte@geldgeil.de“ senden.

2 – Datenschutz

Vollopfer müssen nach einer Kundenregistrierung zu Diesem hinfahren, klingeln, ein Ständchen singen und auf Knien einen Treueschwur leisten. Eine Opfergabe ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Es folgt ein 8-stündiges Gespräch über die Verwendung von Daten.

3 – Datenschutzbeauftragter

Opfer müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der im Fall eine Verstoßes nackt durch das Dorf gejagt werden darf. Rückwärts. Mit Leberwurst eingeschmiert.

4 – Impressum

Das Impressum muss erweitert werden. Vollopfer müssen Konfektionsgröße, Geschlecht, Lieblingsspeisen und bevorzugte Netflix-Serien angeben.

5 – Fotos

Vollopfer brauchen die schriftliche Zustimmung für alles und von Jedem. Haustiere können durch Ihre Besitzer vertreten werden, bei Wildtieren reicht ein Pfoten/Hufabdruck oder eine Stuhlprobe zum DNA-Abgleich.

 

Spaße beiseite – Auf Grund der DSGVO sehe ich mich gezwungen die Kommentarfunktion abzuschalten. Außerdem werde ich alle Social Plugins ausblenden. Ich habe keine Lust Bankrot anzumelden, nur weil ein Abmahnanwalt auf Grund eines Verstoßes sich vor Aufregung in die Buntfaltenhose ejakuliert.

Wünsche allen Bloggern, Webseiten- und Shopbetreibern viel Glück!